Umwandlung der derzeitigen Hammermühle in die „Bischofsmühle – umsorgtes Wohnen im Rebenmeer
30. März 2025Haushaltsbeschluss 2025 der Ortsgemeinde Kirrweiler
12. April 2025
Wir möchten Ihnen die Chronologie der Ereignisse rund um die Erweiterung der Aldi-Filiale um eine Bäckerei darstellen:
- Im Jahr 2019 wurde eine Markterweiterung angestoßen, die ein umfassendes Verträglichkeitsgutachten erforderte – unter anderem zur geplanten Erweiterung um einen Backshop im Markt. Das Gutachten sah keine negativen Folgen für den Handel in der näheren Umgebung.
- 2020 wurde der Vorschlag für eine Bäckerei mit Freisitz im Außenbereich, d.h. in einem separaten Gebäude neben der Aldi-Filiale von der Verwaltung abgelehnt. Eine Beratung dessen im Gemeinderat fand nicht statt.
- Im Jahr 2022 folgte ein Bauantrag von Aldi für die Erweiterung um ein Lager, dem der Gemeinderat zustimmte. Dieser Antrag sah die Optimierung interner Abläufe und die Umnutzung des bestehenden Pfandraums vor. Ein Bezug zu einer späteren Bäckerei wurde nicht genannt.
- Aktuell beantragte Aldi eine Nutzungsänderung des Lagerraums in eine Bäckerei mit Café. Die Mehrheit des Gemeinderats lehnte diesen Antrag in seiner Sitzung im Februar ab. Die Ablehnung entfaltete keine Wirkung, da nur die Kreisverwaltung die Umnutzung noch hätte ablehnen können. Die Ablehnung war und ist richtig gewesen, aufgrund der Historie der Ereignisse, die den Eindruck erweckte, dass Aldi hier durch die Hintertür zu seinem Willen kommen möchte. Aldi, in Person von Herr Störzner (Immobilien-Manager von Aldi), reagierte auf die Ablehnung und so wurde der Tagesordnungspunkt erneut im März im Gemeinderat aufgerufen. Herr Störzner war anwesend und erläuterte seine Sicht auf die Dinge.
Wir möchten klarstellen, dass wir mit dem Verlauf des Prozesses und der Kommunikation seitens Aldi nach wie vor unzufrieden sind. Dennoch haben wir die erneute Abstimmung des Antrags beantragt und geschlossen als Bürgerliste-Fraktion der Erweiterung des Aldi-Marktes zugestimmt, da festzuhalten bleibt, dass auch ohne erneutes Verträglichkeitsgutachten gegen die Entwicklung von Supermärkten mit angeschlossenen Bäckereien innerhalb des eigentlichen Gebäudes nichts spricht.