Kirrweilerer Wald: Forstwirtschaftsplan 2025 vorgestellt
5. Januar 2025Sanierung des Rathauses der Verbandsgemeinde
25. Februar 2025
In der letzten Sitzung 2024 des Verbandsgemeinderats Maikammer wurde der Haushalt für das Jahr 2025 beschlossen. Der Ergebnishaushalt schließt mit einem Jahresüberschuss von 53.024,00 Euro ab, während der Finanzhaushalt einen positiven Saldo von 275.524,00 Euro aufweist. Diese Zahlen spiegeln die aktuelle finanzielle Stabilität der Verbandsgemeinde wider, stellen jedoch auch eine Herausforderung dar, insbesondere angesichts der geplanten Investitionen und der damit verbundenen Finanzierung.
Für das Jahr 2025 sind Investitionen in Höhe von 6.275.000,00 Euro eingeplant. Um diese zu finanzieren, sind Zuweisungen und Zuschüsse für Investitionen in Höhe von insgesamt 3.095.200,00 Euro zu erwarten. Trotz dieser Fördermittel wird eine Darlehensaufnahme erforderlich sein, um den Saldo aus der Investitionstätigkeit abzudecken. Diese Notwendigkeit wirft Fragen zur zukünftigen Verschuldung auf, da der Schuldenstand der Verbandsgemeinde von 4,3 Millionen Euro auf 7,2 Millionen Euro ansteigen wird.
Ein wesentliches Element des Haushalts unserer Ortsgemeinde Kirrweiler ist die Kreisumlage, die für 2025 mit einem Umlagesatz von 48 v. H. kalkuliert wurde. Landrat Dietmar Seefeldt betonte in seiner Rede zum Haushalt des Landkreises die signifikante Erhöhung der Ausgaben des Landkreises Südliche Weinstraße, die von 205 Millionen Euro im Jahr 2023 auf voraussichtlich 245,7 Millionen Euro in 2025 steigen werden, vor allem aufgrund von Mehrausgaben in den Bereichen Soziales, Jugend und Familie.
Der Umlagesatz der Verbandsgemeindeumlage wurde für 2025 um 2 Punkte auf 35,5 v. H. erhöht. Diese Entwicklung ist seit 2019 zu beobachten, wo der Satz bei 31,5 % lag. Die kontinuierliche Steigerung der Umlagen belastet die Finanzen von Kirrweiler erheblich, da dadurch weniger Mittel für die Dorfgestaltung zur Verfügung stehen. Eine kritische Analyse der Ausgaben der Verbandsgemeinde ist unerlässlich, um eine weitere Erhöhung des Umlagesatzes zu vermeiden.