
Wir stellen vor – Kandidaten-Flugblatt für den Ortsgemeinderat #2
6. April 2019
Wir stellen vor – Kandidaten-Flugblatt für den Ortsgemeinderat #3
12. April 2019Wir informieren Sie!
Aktuell Thema im Verbandsgemeinderat
Aufgrund des maroden Zustands der Schulturnhalle ist eine Generalsanierung unausweichlich. Auch das Rathaus soll saniert werden. Die bisher von der Verbandsgemeinde vorgelegten Konzepte führen dazu, dass die Ortsgemeinde allein die Kosten der Schulturnhallensanierung trägt. Die Ortsgemeinde ist dazu weder verpflichtet noch finanziell in der Lage. Jedoch versteht sie sich als Partner für ein ganzheitliches, verantwortungsbewusstes Sanierungskonzept von Turnhalle und Rathaus.Der aktuelle Stand:
Die Schulturnhalle ist Eigentum der Verbandsgemeinde. Diese ist als Träger für die Bereitstellung, Kosten und Bewirtschaftung der Halle zuständig.Das Rathaus ist Eigentum der Ortsgemeinde und soll ebenfalls renoviert werden. Die sanitären Einrichtungen der Schulturnhalle sind Teil des Rathausgebäudes.
Ziel der Bürgerliste:
Wir streben ein durchdachtes Konzept an, das- den Anforderungen der Orts- und der Verbandsgemeinde gerecht wird.
- eine gemeinsame, anteilige Finanzierung berücksichtigt und so für die Ortsge-meinde finanziell tragbar ist.
- unsere Kinder und die Kirrweiler Bürger in Zukunft nicht mit hohen Schulden und Folgekosten belastet!
Wir setzen uns für unser Dorf, unsere Vereine und
unsere Bürgerinnen und Bürger ein!
Ihre Bürgerliste
Hintergrundwissen zum Weiterlesen:
Seit 1988 befindet sich die in den Jahren 1964/65 erbaute Schulturnhalle im Eigentum der Verbandsgemeinde. Anlass für den Eigentümerwechsel war die damalige Kommunalreform, die den Verbandsgemeinden die Aufgaben nach den Schulgesetzen übertrug. Damit liegt die Bereitstellung, die Unterhaltung und Bewirtschaftung der Schulgebäude mit den entsprechenden Schulsportanlagen im Aufgabenbereich der Verbandsgemeinde.
Ein Teil der sanitären Einrichtungen der Schulturnhalle (Umkleide und Toiletten) befindet sich im Rathaus der Ortsgemeinde, ebenso besteht ein Durchgang zu den weiteren Räumen des Rathauses. Die Turnhalle wird bisher außerhalb der Schulsportzeiten von den Vereinen der Verbandsgemeinde genutzt. An wenigen Tagen im Jahr finden Veranstaltungen der Vereine statt (z. B. Fastnachtsveranstaltungen, Theateraufführungen oder Nutzung während des Weinfests).
Der bauliche Zustand der Schulturnhalle macht eine Generalsanierung unausweichlich. Die hygienischen Zustände sind grenzwertig und entsprechen in keiner Weise dem heutigen Standard. Deshalb muss die Verbandsgemeinde die Schulturnhalle sanieren. Ebenso plant die Ortsgemeinde eine Renovierung ihres Rathauses. Sinnvoll wäre ein gemeinsames Sanierungskonzept.
Von Seiten der Verbandsgemeinde bevorzugt man die Lösung, bei der die Schulturnhalle der Ortsgemeinde „geschenkt“ wird. Nach der Sanierung der Turnhalle auf Kosten der Ortsgemeinde, will die Verbandsgemeinde diese für den Schulsport wieder mieten. Das als „Dorfzentrum“ bezeichnete Modell führt zwar zu weiteren Fördermitteln, muss aber finanziell von der Ortsgemeinde allein gestemmt werden (Investitionsvolumen über 2 Mio. €). Die Verbandsgemeinde entzieht sich ihrer Verantwortung und übernimmt keine Kosten. Auf den Punkt gebracht: Kirrweiler soll zahlen – die Verbandsgemeinde will nutzen!
Für unsere Ortsgemeinde bedeutet das Modell „Dorfzentrum“, dass wir neben dem Dorf-gemeinschaftshaus „Edelhof“ ein zweites Dorfzentrum bauen und beide unterhalten müssen. Dies können wir uns nicht leisten! Eine geringfügige Mietzahlung für die Hallennutzung steht in keinem Verhältnis zu den Sanierungskosten und den laufenden Unterhaltskosten, die von der Ortsgemeinde getragen werden sollen. Deshalb hat sich die Ortsgemeinde dafür ausgesprochen, keine voreilige Entscheidung zu treffen. Voraussetzung für eine Entscheidung sind ein Alternativkonzept für den „Edelhof“ sowie die Zusage der Förderung für dieses Modell. Dazu ist die Anerkennung als Schwerpunktg-meinde (frühestens Sommer 2020) nötig.
Eine Entscheidung für ein zweites Dorfzentrum wäre derzeit eine Fehlinvestition, die unsere Kinder und die künftigen Generationen mit Schulden und hohen Folgekosten unnötig belastet. Wenn die Verbandsgemeinde die Trennung der Gebäude strikt ablehnt, muss sie auch die notwendigen baulichen Maßnahmen mit entsprechendem finanziellem Engagement umsetzen, damit sowohl unsere Schulkinder als auch unsere Vereine die Halle in Zukunft nutzen können.
Seit 1988 befindet sich die in den Jahren 1964/65 erbaute Schulturnhalle im Eigentum der Verbandsgemeinde. Anlass für den Eigentümerwechsel war die damalige Kommunalreform, die den Verbandsgemeinden die Aufgaben nach den Schulgesetzen übertrug. Damit liegt die Bereitstellung, die Unterhaltung und Bewirtschaftung der Schulgebäude mit den entsprechenden Schulsportanlagen im Aufgabenbereich der Verbandsgemeinde.
Ein Teil der sanitären Einrichtungen der Schulturnhalle (Umkleide und Toiletten) befindet sich im Rathaus der Ortsgemeinde, ebenso besteht ein Durchgang zu den weiteren Räumen des Rathauses. Die Turnhalle wird bisher außerhalb der Schulsportzeiten von den Vereinen der Verbandsgemeinde genutzt. An wenigen Tagen im Jahr finden Veranstaltungen der Vereine statt (z. B. Fastnachtsveranstaltungen, Theateraufführungen oder Nutzung während des Weinfests).
Der bauliche Zustand der Schulturnhalle macht eine Generalsanierung unausweichlich. Die hygienischen Zustände sind grenzwertig und entsprechen in keiner Weise dem heutigen Standard. Deshalb muss die Verbandsgemeinde die Schulturnhalle sanieren. Ebenso plant die Ortsgemeinde eine Renovierung ihres Rathauses. Sinnvoll wäre ein gemeinsames Sanierungskonzept.
Von Seiten der Verbandsgemeinde bevorzugt man die Lösung, bei der die Schulturnhalle der Ortsgemeinde „geschenkt“ wird. Nach der Sanierung der Turnhalle auf Kosten der Ortsgemeinde, will die Verbandsgemeinde diese für den Schulsport wieder mieten. Das als „Dorfzentrum“ bezeichnete Modell führt zwar zu weiteren Fördermitteln, muss aber finanziell von der Ortsgemeinde allein gestemmt werden (Investitionsvolumen über 2 Mio. €). Die Verbandsgemeinde entzieht sich ihrer Verantwortung und übernimmt keine Kosten. Auf den Punkt gebracht: Kirrweiler soll zahlen – die Verbandsgemeinde will nutzen!
Für unsere Ortsgemeinde bedeutet das Modell „Dorfzentrum“, dass wir neben dem Dorf-gemeinschaftshaus „Edelhof“ ein zweites Dorfzentrum bauen und beide unterhalten müssen. Dies können wir uns nicht leisten! Eine geringfügige Mietzahlung für die Hallennutzung steht in keinem Verhältnis zu den Sanierungskosten und den laufenden Unterhaltskosten, die von der Ortsgemeinde getragen werden sollen. Deshalb hat sich die Ortsgemeinde dafür ausgesprochen, keine voreilige Entscheidung zu treffen. Voraussetzung für eine Entscheidung sind ein Alternativkonzept für den „Edelhof“ sowie die Zusage der Förderung für dieses Modell. Dazu ist die Anerkennung als Schwerpunktg-meinde (frühestens Sommer 2020) nötig.
Eine Entscheidung für ein zweites Dorfzentrum wäre derzeit eine Fehlinvestition, die unsere Kinder und die künftigen Generationen mit Schulden und hohen Folgekosten unnötig belastet. Wenn die Verbandsgemeinde die Trennung der Gebäude strikt ablehnt, muss sie auch die notwendigen baulichen Maßnahmen mit entsprechendem finanziellem Engagement umsetzen, damit sowohl unsere Schulkinder als auch unsere Vereine die Halle in Zukunft nutzen können.